Wann sollten Sie Fenivir® Creme oder Fenivir® Getönte Creme nicht anwenden?

  • Fenivir® Creme oder Fenivir® Getönte Creme darf nicht auf Schleimhäuten (z.B. im Mund oder im Genitalbereich) oder im Auge angewendet werden.
  • Patienten mit geschwächter Immunabwehr sollen Fenivir® Creme oder Fenivir® Getönte Creme nur gemäss ärztlicher Verschreibung anwenden.
  • Von Personen unter 12 Jahren
  • Bei Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen Penciclovir, Famciclovir oder einem der Hilfsstoffe, z.B. Propylenglykol
  • Wenn Sie nicht sicher sind, was die Ursache des Bläschens, der Infektion oder verletzten Stelle ist.

Wenn Sie nicht sicher sind, was die Ursache des Bläschens, der Infektion oder verletzten Stelle ist, dann wenden Sie sich an Ihren Arzt/Ihre Ärztin. Während der Schwangerschaft und Stillzeit dürfen Fenivir® Creme oder Getönte Creme nicht angewendet werden, außer auf ärztliche Verschreibung.

Risiken und Nebenwirkungen – darauf sollten Sie achten. Treten bei der Anwendung Nebenwirkungen auf, kontaktieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Fenivir® Creme Creme oder Getönte Creme auftreten: Fenivir® Creme Creme oder Getönte Creme können bei einigen Patienten zu Reaktionen an der Verabreichungsstelle führen, z.B. vorübergehendes Brennen, Stechen oder Taubheitsgefühl. Selten können Überempfindlichkeitsreaktionen wie Nesselfieber, Gesichtsschwellungen und Hautausschläge auftreten: In diesen Fällen ist die Behandlung abzubrechen und sofort der Arzt/die Ärztin zu konsultieren.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin informieren.

Informieren Sie ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie

  • an anderen Krankheiten leiden,
  • Allergien haben oder
  • andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äußerlich anwenden!